Stalking - Informationen

hier gibt es Informationen in Bezug auf Stalking, durch eine andere Platform die leider Ende August geschlossen wird, nahm ich auch dieses Thema hier mit auf.

Rechtlicher Schutz gegen Stalking


Stalking-Opfern ist grundsätzlich zu raten, sich so frühzeitig wie möglich gegen den Stalker zur Wehr zu setzen. Hierfür stehen zivilrechtliche und strafrechtliche Mittel zur Verfügung:

1. Zivilrecht

Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Opfer eine zivilrechtliche Schutzanordnung gegen den Stalker erwirken, also beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Diese Schutzanordnung kann zivilrechtlich unter anderem mit der Festsetzung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft vollstreckt werden. Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz enthält die Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“, die Sie ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz finden.

2. Strafrecht

§ 238 StGB (Nachstellung) sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für denjenigen vor, der einem anderen durch in der Vorschrift näher beschriebene Handlungen unbefugt nachstellt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Höhere Strafdrohungen sind vorgesehen für Täter, die das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch das Stalking in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringen. Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist angedroht, wenn der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person verursacht.

Viele Stalking-Handlungen erfüllen auch andere Straftatbestände des Strafgesetzbuchs. Je nach den Umständen des Einzelfalles können insbesondere die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung, der sexuellen Nötigung, vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung sowie die Tatbestände hinsichtlich der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs erfüllt sein.

Auch das seit Januar 2002 geltende Gewaltschutzgesetz sieht strafrechtlichen Schutz vor. Bei einer Zuwiderhandlung gegen eine zivilgerichtliche Schutzanordnung macht sich der Täter strafbar: Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 4 GewSchG). Damit ist sichergestellt, dass auch Nachstellungen, die nicht von den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches erfasst sein sollten, strafrechtlich geahndet werden können.

3. Welche Vorgehensweise ist die richtige?

Welche Vorgehensweise bei Stalking sachgerecht ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Betroffene sollten professionellen Rat einholen, wie sie sich in ihrer konkreten Situation am besten verhalten. Hilfestellung leisten insbesondere Opfer- und Gewaltberatungsstellen, Frauenhäuser und Selbsthilfeinitiativen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vor allem in konkreten Gefahrensituationen können sich die Opfer selbstverständlich auch an die Polizei wenden. Die Polizei muss zur Verhinderung von Straftaten einschreiten. Sie ist verpflichtet, jede Strafanzeige aufzunehmen und bei Verdacht auf Straftaten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

4. Welche Kosten entstehen?

In einem strafrechtlichen Verfahren fallen Kosten für das Opfer im Allgemeinen nicht an. Wer sich allerdings im Strafverfahren anwaltlich vertreten lässt, muss hierfür grundsätzlich selbst bezahlen. Nur bei sehr schwerwiegenden Delikten, insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung, hat das Opfer Anspruch auf die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand durch das Gericht. In Fällen des § 238 StGB ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme einer Anwältin/eines Anwaltes nach dem für die Nebenklagedelikte geltenden § 397a Abs. 2 StPO möglich. Bei Straftaten nach § 4 GewSchG, die ebenfalls zur sogenannten Nebenklage berechtigten, kann dem Opfer, das bedürftig ist, durch das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Im Zivilrecht muss die im Prozess unterliegende Partei sämtliche Verfahrenskosten tragen. Zu den Verfahrenskosten zählen Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie die bei Gericht und bei den Anwälten anfallenden Auslagen, also etwa Fahrtkosten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert. Auch die Vollstreckungskosten fallen der unterliegenden Partei zur Last. Gerichts- und Vollstreckungskosten sind allerdings zunächst vom Rechtssuchenden vorzustrecken. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verlangen ebenfalls regelmäßig einen Vorschuss. Das Opfer trägt damit das Risiko, die vorgestreckten Kosten später beim Täter nicht beitreiben zu können, weil bei diesem „nichts zu holen ist“. Das Opfer kann aber aufgrund des gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlusses über Jahre hinweg auf das Vermögen des Täters zugreifen und wiederholte Vollstreckungsversuche unternehmen: Aus einem rechtskräftigen Titel kann 30 Jahre vollstreckt werden. Das Opfer hat also auch dann eine Chance an sein Geld zu kommen, wenn der Täter momentan vermögenslos ist und sein Einkommen die Pfändungsgrenze nicht übersteigt.

Das geltende Recht stellt in jedem Fall sicher, dass eine Rechtsverfolgung nicht an den Kosten scheitert: Wer die Kosten für ein erfolgversprechendes Gerichtsverfahren nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann Beratungshilfe beantragt werden. Weitere Informationen hierzu enthält die Broschüre „Guter Rat ist nicht teuer“, die Sie ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz finden können.

  

 
 
 
BKA Wiesbaden (ots) - Hinweise für die Medien
 
Die Pressemitteilung von ProPK ( Programm polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes) wird Ihnen zur Kenntnis übersandt. Text der Pressemitteilung:
Polizei zeigt Stalkern die rote Karte
Durch Information und Aufklärung frühzeitiges Einschreiten ermöglichen - Psychoterror beenden
Stuttgart - Stalking ist permanenter Psychoterror, der das Opfer zermürbt und in die Verzweiflung treibt. Der neue Paragraph 238 des Strafgesetzbuchs ermöglicht jetzt der Polizei, frühzeitig und konsequent gegen Stalker vorzugehen. Dazu startet die Polizei eine bundesweite Initiative mit dem Ziel, die Bevölkerung und Polizei fit zu machen zum Schutz gegen Stalking. Entscheidend dabei ist, dass der verbesserte Schutz im Einzelfall greift und das Martyrium der Opfer frühzeitig ein schnelles Ende findet bzw. dass es erst gar nicht soweit kommt. Die Aufklärungsinitiative umfasst einen Kurzfilm für die Bevölkerung, der den Leidensweg eines Stalkingopfers nachzeichnet und zeigt, wie sich Opfer schützen können, ein Merkblatt mit Vorbeugungstipps sowie ein umfangreiches Serviceangebot im Internet. Alle Informationen sind abrufbar unter [url]www.polizei-beratung.de[/url] . Darüber hinaus wurde für Polizisten ein spezieller Schulungsfilm mit Filmbegleitheft erarbeitet, der über das Phänomen Stalking und den Umgang mit Stalkingopfern informiert.
Die Stalker bedienen sich übler Machenschaften, um ihre Opfer zu quälen, um Macht und Kontrolle über sie zu erlangen. Auf Platz eins dieser Negativliste mit fast 80 Prozent stehen die unerwünschten Kontaktversuche durch Auflauern des Opfers im Bereich der Wohnung oder des Büros. Nahezu 70 Prozent werden zudem von ihrem Peiniger verfolgt. Mit massenhaft Briefen, Geschenken und Telefonanrufen bombardieren rund zwei Drittel der Stalker ihre Opfer. Auch moderne Kommunikationsmittel wie SMS und E-Mail nutzen Stalker vermehrt, um ihr Repertoire des Psychoterrors auszuweiten. Der neue Kurzfilm der Polizeilichen Kriminalprävention "Wenn Liebe zur Bedrohung wird" setzt einen typischen Stalking-Fall szenisch um. Gezeigt wird nicht nur, wie der Stalker sein Opfer verfolgt und in die Enge treibt, sondern auch welch tief greifende körperliche und seelische Belastungen die Betroffenen im Berufs- und Privatleben häufig davontragen. Ergänzend dazu werden in dem Film wichtige Tipps zum richtigen Verhalten bei Stalking gegeben. Zudem hält die Polizei ein Merkblatt sowie spezielle Internetinformationen für die Bevölkerung bereit.
Zehn Millionen Bürger leiden unter Stalking "Stalking ist keine Privatangelegenheit. Dank des neuen Stalking-Straftatbestands kann die Polizei jetzt mit aller Konsequenz frühzeitig und gezielt gegen Stalker vorgehen", betonte Erwin Hetger, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg. Rund zwölf Prozent der Menschen in Deutschland - also zehn Millionen Bürger - werden mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt, so eine Studie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim. Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter vorwiegend männlich sind. Das Gefahrenpotenzial reicht von Belästigungen und Bedrohungen bis hin zur völligen Eskalation der Situation - mit vereinzelt sogar tödlichem Ausgang.
Sechs Tipps der Polizei für Stalking-Opfer Zeigen Sie dem Stalker eindeutig: Kontakt ist unerwünscht Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen den Psychoterror zu wehren. Von zentraler Bedeutung ist, dass Opfer über das Phänomen Stalking informiert sind, sich gegenüber dem Stalker von Anfang an richtig verhalten, den neu geschaffenen strafrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen und zur Polizei gehen. Zu den wichtigsten Vor-beugungstipps zählen: -Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen. -Halten Sie sich konsequent an diese Aufforderung und igno-rieren Sie den Stalker anschließend völlig. -Dokumentieren Sie alles, was der Stalker Ihnen schickt, mit-teilt oder was er unternimmt. -Lassen Sie bei Telefonterror Ihre Telefonnummer, bei E-Mail-Terror Ihre E-Mail-Adresse ändern. -Öffentlichkeit kann schützen! Informieren Sie Ihr Umfeld über Ihr Problem. -Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Stalker geraten ins Visier der Polizei "Der am 31. März in Kraft getretene "Stalking-Paragraph" 238 des Strafgesetzbuchs stellt die sich aufsummierenden vermeintlich klei-nen Belästigungen, die einen Großteil des Psychoterrors ausmachen, unter Strafe und schließt damit eine gesetzliche Lücke. Denn viele der gerade für Stalking typischen Verhaltensweisen, wie ständige Telefonanrufe oder das Auflauern, waren bislang strafrechtlich nicht oder nur schwer zu ahnden", sagte Hetger. "Die Polizei kann jetzt konsequent intervenieren und dem Stalker die rote Karte zeigen. Ich appelliere deshalb an alle Betroffenen, bei Stalking nicht zuzuwarten, sondern frühzeitig zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten."
Um die Beamtinnen und Beamten optimal auf das Einschreiten bei Stalking vorzubereiten, hat die Polizei ihr Fortbildungsangebot in Sachen Stalking um einen speziellen Schulungsfilm mit einem Filmbegleitheft ergänzt. Die Beamten sollen sofort die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten können, um das Opfer zu schützen und Ermittlungen gegen den Stalker einzuleiten. Nicht selten hat das Leid bereits ein Ende, wenn die Polizei den Täter auf seine üblen Machenschaften anspricht und ihm verdeutlicht, dass sie ihn fortan im Visier behält. Der Kurzfilm "Wenn Liebe zur Bedrohung wird" kann online unter [url]www.polizei-beratung.de [/url] angesehen werden. Dort gibt es auch das Merkblatt mit weiteren Verhaltenstipps zum Download und ausführli-che Informationen.
Anlage
Stichwort: Stalking Der Begriff "Stalking" kommt aus dem Englischen und bedeutet wört-lich übersetzt "auf die Pirsch gehen". Er ist aus der Jägersprache entlehnt und erinnert so an das Wild, das gejagt und zur Strecke ge-bracht wird. Ein Stalker verfolgt, belästigt oder bedroht sein Opfer. Er handelt manchmal aus einer Wahnidee oder Zwangsvorstellung heraus. Sein Ziel: Macht und Kontrolle über sein Opfer zu erlangen. Einige wollen sich rächen, andere agieren im Liebeswahn. Hinter einem Stalker verbirgt sich häufig ein Ex-Partner. Es kann aber auch ein Kollege, der Nachbar oder ein völlig Unbekannter sein. Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. Nun will er Aufmerksamkeit erregen, sein Opfer hartnäckig zu einer (neuen) Beziehung zwingen. Dabei besteht auch die Gefahr körperlicher oder sexueller Übergriffe.
Zum Inhalt des Films "Wenn Liebe zur Bedrohung wird" Der Film zeichnet eindrucksvoll das klassische Martyrium eines Stalking-Opfers nach: Anita trennt sich nach einer kurzen Beziehung von Rüdiger. Der akzeptiert die Trennung nicht und schon gar nicht, dass Anita einen neuen Freund hat. Anfangs noch völlig unbedarft, trifft sich Anita mit ihrem Ex-Freund zu einer persönlichen Aussprache. Obwohl sie ihm erklärt, dass sie für eine Beziehung mit ihm keine Chance mehr sieht, gibt Rüdiger nicht auf und beginnt Anita zu terrorisieren: Verlässt sie das Büro, lauert er ihr auf der Straße auf. Geht sie einkaufen, wartet er vor der Haustür. Er drangsaliert sie mit nicht enden wollenden Telefonanrufen, bombardiert sie mit unzähligen E-Mails, schickt ihr ungewollte und anzügliche Geschenke. Seine An-näherungsversuche werden immer perfider, Anita immer verängstigter. Sie fühlt sich ihm hilflos ausgeliefert, streitet sich deshalb mit ih-rem neuen Freund und arbeitet zunehmend unkonzentriert. Eines Tages taucht der Stalker vor ihrer Wohnungstür auf. Für Anita die Initialzündung, um sich endlich an die Polizei zu wenden. Den kompletten Film können Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de ansehen.

Hessisches Landeskriminalamt Pressestelle Siegfried Wilhelm Telefon: (0611) 83-1020 oder -1021 Fax: (0611) 83-1025 oder -1026 E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de     http://www.polizei.hessen.de
 

 

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